Hallo Niederösterreich - Die Analyse 31.01.2022 Kein Wahlrecht mehr für Zweitwohnbesitzer in Niederösterreich Niederösterreicher mit Nebenwohnsitz in Wien müssen einen Hauptwohnsitz in der Bundeshauptstadt haben, um ein Parkpickerl zu kommen. von: Martin Gebhart Klicken Sie hier für die Newsletteranmeldung