Kein Wahlrecht mehr für Zweitwohnbesitzer in Niederösterreich
Niederösterreicher mit Nebenwohnsitz in Wien müssen einen Hauptwohnsitz in der Bundeshauptstadt haben, um ein Parkpickerl zu kommen.
Von Martin Gebhart
31.01.22, 16:25
(kurier.tv ) 31.01.22, 16:25