Kein Wahlrecht mehr für Zweitwohnbesitzer in Niederösterreich
Niederösterreicher mit Nebenwohnsitz in Wien müssen einen Hauptwohnsitz in der Bundeshauptstadt haben, um ein Parkpickerl zu kommen.
31.01.22, 16:25
(kurier.tv ) 31.01.22, 16:25
Niederösterreicher mit Nebenwohnsitz in Wien müssen einen Hauptwohnsitz in der Bundeshauptstadt haben, um ein Parkpickerl zu kommen.
31.01.22, 16:25
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