ÖVP-Ministerin Edtstadler: „Das ist wie eine zivile Todesstrafe“

Die Salzburgerin will an der Länge der Ermittlungsverfahren etwas ändern. Im Interview spricht sie auch über die Kanzlergerüchte und den Selbstmord der oberösterreichischen Ärztin

Martin Gebhart Richard Grasl
Von Martin Gebhart und Richard Grasl

06.08.22, 12:06

(kurier.tv ) 06.08.22, 12:06

Sie verhandeln mit Justizministerin Alma Zadic Reformen in der Justiz. Jetzt hat der tragische Selbstmord einer Ärztin in Oberösterreich das Thema Hass im Netz erneut aufgeworfen. Muss nachgeschärft werden?

Der an Tragik kaum zu überbietende Fall ist wirklich unglaublich schrecklich und zeigt uns, wie ernst wir das Thema  nehmen müssen. Wir haben  das Kommunikationsplattformen-Gesetz geschaffen, um dem im Netz zu begegnen.  Was die Politik jetzt  aus meiner Sicht machen muss, ist, diesen schrecklichen Fall zum Anlass zu nehmen, um weiter öffentlich zu sensibilisieren.

Was auch passiert, ist, dass Menschen, gegen die die Justiz ermittelt, sehr oft in der Öffentlichkeit,  in den Sozialen Medien dargestellt werden, als ob sie bereits verurteilt wären. Sie haben dafür in einem Interview den  dramatischen Vergleich „zivile Todesstrafe“ gewählt. Was meinen Sie damit?

Ich habe hier bewusst mit dem Begriff „zivile Todesstrafe“ zugespitzt, um deutlich zu machen, was es bedeutet, ewig lang als Beschuldigter zu gelten. Als ehemalige Richterin liegt mir natürlich etwas daran, dass Straftaten aufgeklärt werden. Aber es kann nicht sein, dass sich Ermittlungen über Jahre hinausziehen, dass Betroffene deswegen Nachteile haben, etwa keinen Kredit bekommen und auch noch geächtet sind. Und dann kommt  noch dazu, dass ein Handy beschlagnahmt wird, das auch noch in einem Untersuchungsausschuss landet und alles medial breitgetreten wird. Da sage ich, wir müssen die Beschuldigtenrechte stärken. Wir müssen schauen, dass es kürzere Verfahren gibt. Die schöne Unschuldsvermutung ist zwar in der Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt, sie muss aber auch gelebt werden. Das geht nur, wenn wir Ermittlungsverfahren nicht öffentlich führen. 

Meinen Sie damit auch Verfahren gegen berühmte ÖVP-Politiker wie Ex-Kanzler Sebastian Kurz? 

Ich meine alle, die in so etwas verfangen sind. Das Gesetz macht da keinen Unterschied, ob jemand berühmt ist oder nicht. Jeder muss eine Chance haben, aus einem Verfahren schnell wieder herauszukommen. 

Ist das eine Retourkutsche gegen die WKStA, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft?

Als ehemalige Richterin geht es mir darum, dass Fairness vorherrscht. Wir haben  Artikel 6 in der Europäischen  Menschenrechtskonvention, der von fairen Verfahren spricht.

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